HAUSHALT
Personalvermittlung

Personal aus Osteuropa für unsere Kunden aus Deutschland, den Niederlanden, Österreich und der Schweiz.

Kinderbetreuung, Haushaltshilfe, Haushaltsnahe Minijobs rund um Familie, Haus und Garten. Finden Sie hier Haushaltshilfen, Kinder- und Altenbetreuung und viele Dienstleistungsangebote mehr. Zum Haushalt können verwandte und familien­fremde Personen gehören (zum Beispiel Haus­personal). Gemeinschafts­unterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privat­haushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstalts­leiters). Haushalte mit mehreren Wohn­sitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehreren Neben­wohn­sitzen) werden mehrfach gezählt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebens­formen leben (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine allein­erziehende Mutter mit Kindern).

Wir vermitteln als Direktvermittlung an sämtliche Kleinunternehmen, Mittelständische Unternehmen, Großunternehmen sowie an öffentliche Unternehmen. Unsere Personalvermittlung dient für Kunden aus Deutschland, Österreich, den Niederlanden sowie aus der Schweiz.

Unser Ziel ist es, Ihnen als Unternehmer schnell und effizient weiter zu helfen. Wir möchten Ihnen zuhören, uns mit Ihnen synchronisieren und richten uns voll nach Ihnen. Selbst während der Zeit von Corona, unterstützen wir viele Zeitarbeitsunternehmen, als auch alle anderen Kunden aus allen erdenklichen Branchen in der Direktvermittlung mit unserem Personal aus Osteuropa.  Ihre Stellenanzeigen veröffentlichen wir für Sie völlig kostenlos. Sollten Sie an einer möglichen Zusammenarbeit in der Direktvermittlung interessiert sein, so freuen wir uns über eine Kontaktaufnahme.

Vermittlung von Arbeitskräften aus dem Ausland – Osteuropa.

Personalanfrage-Formular

DSGVO

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz. Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüberhinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.

Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, kreuzen Sie diese bitte entsprechend an. Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei.

RECHTE DES BETROFFENEN: AUSKUNFT, BERICHTIGUNG, LÖSCHUNG UND SPERRUNG, WIDERSPRUCHSRECHT

Sie sind gemäß Artikel 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Personal EU24 (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß Artikel 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Personal EU24 (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

DER ÜBERMITTLUNG & VERARBEITUNG WIRD ZUGESTIMMT?

Hiermit willige ich ein, dass personenbezogene Daten durch die Personal EU24 - Am Schottbrink 17-19, 48465 Schüttorf, nachfolgend als Personal EU24 bezeichnet, zum Zweck des Bewerbermanagements erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen, auch unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen. Das Bewerbermanagement beinhaltet die Weitergabe der Identifikations- und Qualifikationsdaten an Unternehmenskunden zum Zwecke der externen Personalgestellung und der Personalvermittlung. Hierbei erfolgt eine eventuelle Weitergabe meiner Kommunikationsdaten an Unternehmenskunden nur mit meiner separaten individuellen Zustimmung. Personenenbezogene Daten sind Angaben zur Identifikation der Person (z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum), der Kommunikationsdaten (z.B. Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse) sowie der Qualifikationsdaten (z.B. schulischer Werdegang, berufliche Ausbildung) und Ihre Berufswünsche. Besondere Arten personenenbezogener Daten werden nicht erhoben. Personal EU24 hat mich darüber informiert, dass die Angaben zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind und erhoben werden, um meine individuelle Betreuung und Beratung als Bewerber/in durch Personal EU24 GmbH zu organisieren. Ich wurde ferner darüber informiert, dass ich gem § 17 DSGVO diese Einwilligung jederzeit ohne Nachteile widerrufen kann und die Löschung bzw. Sperrung meiner Daten jederzeit verlangen kann. Allerdings kann die Erbringung von Leistungen durch Personal EU24 im Falle eines Widerrufes eingeschränkt sein oder vollständig unmöglich werden. Ich wurde ferner von Personal EU24 darüber informiert, dass ich nach § 15 DSGVO jederzeit berechtigt bin um Auskunftserteilung zu den zu meiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Von Personal EU24 wurde mir versichert, dass meine Datenschutzrechtlichen Belange ohne Einschränkung gewährleistet werden und keine Weitergabe/Übermittlung meiner Daten an Dritte außerhalb der vereinbarten Geschäftsbeziehung erfolgt. Die vollständige Datenschutzerklärung von Personal EU24 findet sich unter: DATENSCHUTZERKLÄRUNG

HAUSHALT
PERSONALVERMITTLUNG

Haushaltsindustrie wurde definiert als eine Industrie, die vom Haushaltsvorstand selbst und/oder von den Mitgliedern des Haushalts zu Hause oder im Dorf in ländlichen Gebieten und nur in den Räumlichkeiten des Hauses, in dem der Haushalt lebt, in städtischen Gebieten betrieben wird. Der größte Teil der Beschäftigten in einer Haushaltsindustrie sollte aus Mitgliedern des Haushalts einschließlich des Haushaltsvorstands bestehen. Das Gewerbe sollte nicht in der Größenordnung einer registrierten Fabrik betrieben werden.

Das Hauptkriterium für ein Haushaltsgewerbe war die Beteiligung von einem oder mehreren Haushaltsmitgliedern. Dieses Kriterium galt auch in städtischen Gebieten. Selbst wenn das Gewerbe nicht im Haus, sondern irgendwo innerhalb der Dorfgrenzen in den ländlichen Gebieten angesiedelt war, bestand eine größere Wahrscheinlichkeit, dass die Mitglieder des Haushalts an dem Gewerbe beteiligt waren. In den städtischen Gebieten, in denen die organisierte Industrie stärker ausgeprägt war, sollte sich die Haushaltsindustrie auf den Bereich des Hauses beschränken, in dem die Teilnehmer wohnten. In städtischen Gebieten wurde ein Gewerbe, das von den Haushaltsmitgliedern selbst betrieben wurde, auch dann nicht als Haushaltsgewerbe angesehen, wenn es sich an einem Ort befand, der sich nicht in der Nähe des Hauses befand.

Ein Haushaltsgewerbe ist ein Gewerbe, das sich mit der Produktion, Verarbeitung, Wartung, Reparatur oder Herstellung und dem Verkauf (aber nicht nur dem Verkauf) von Waren befasst. Nicht dazu gehören Berufe wie die eines Rechtsanwalts, Arztes, Friseurs, Musikers, Tänzers, Dhobis, Astrologen usw. oder auch nur Handel oder Gewerbe, selbst wenn diese Berufe, Gewerbe oder Dienstleistungen von Haushaltsmitgliedern zu Hause ausgeübt werden.